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7/1/2010 Koblenz
Antrag der FDP-Fraktion zur Kurt-Schumacher-Brücke und Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussentwurf:

Die FDP-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung sich dafür einsetzt, dass das Linksabbiege-
Verbot am Ende der Kurt-Schumacher-Brücke (auf die Koblenzer Straße) aufgehoben und
gleichzeitig der Bereich der Koblenzer Straße zwischen Ferdinand-Sauerbruch-Straße und der
Einfahrt zum Kemperhof zur 30er-Zone erklärt wird.

Begründung:

Die bisherige Situation (Linksabbiege-Verbot) führt dazu, dass weit über die Hälfte
derjenigen die links in Richtung Innenstadt abbiegen wollen nicht etwa - wie ursprünglich
geplant - über die vorherige Ableitung auf die Schlachthofstraße auffahren, sondern vielmehr
entweder verbotswidrig am Ende der Kurt-Schumacher-Brücke links abbiegen, oder aber
zunächst rechts abbiegen und sodann bei nächster Gelegenheit, noch vor der Einfahrt zum
Kemperhof, wenden. Dies jedoch steigert die Unfallgefahr weitaus mehr, als ein Zulassen des
Linksabbiegens, unter Berücksichtigung dessen, dass die Geschwindigkeit auf der Koblenzer
Straße in dem Einmündungsbereich auf 30 km/h reduziert wird.



Stellungnahme der Verwaltung

In Verantwortlichkeit zur Regelung und Steuerung des Verkehrs im Rahmen der Sicherheit
und Leichtigkeit verfolgt die Straßenverkehrsbehörde nicht die Öffnung des Linksabbiegers
im Einmündungsbereich Kurt-Schumacher-Brücke/ Koblenzer Straße.
Die jetzige Regelung wurde nach Erörterung in der Unfallhäufungskommission unter
Beteiligung der Polizei sowie des Straßenbaulastträgers umgesetzt. Der Bereich wurde
erfolgreich als Unfallhäufungsstelle entschärft. Seit Umsetzung der Regelung ist die
Einmündung nicht mehr als Unfallhäufungsstelle in Erscheinung getreten.
Neben den Gesichtspunkten zur Sicherheit des Verkehrs wurde auch bereits in 2006
gutachterlich eine resultierende Verkehrsverlagerung untersucht.
Die Mehrverkehre bei Öffnung des Linksabbiegers könnten sich für den allgemeinen
Fahrzeugverkehr nach Osten nur durch gleichzeitige Öffnung der Moselweißer Straße am
Knotenpunkt Behringstraße/Blücherstraße verteilen. Hier würde sich das Kfz-Aufkommen im
folgenden Straßenabschnitt (d.h. bis zur Steinstraße) nicht nur verdoppeln, sondern zwischen
15 und 19 Uhr um den Faktor 2,7 zunehmen, u.a. weil auch andere Ströme dieses Angebot
nutzen würden. Es käme in der Spitzenstunde alle vier Sekunden ein Kfz hinzu (15 Kfz pro
Minute). Diese Änderung hätte demnach gerade für eine Straße mit geschlossener Bauweise
mit einer besonders hohen Wohndichte besonders negative Auswirkungen (Sicherheit, Lärm-
und Abgasimmissionen, usw.). Im Zuge einer Öffnung der Moselweißer Straße wäre selbst
die Leistungsfähigkeit des Saarplatz-Kreisels eingeschränkt.
Die Einrichtung der Koblenzer Straße zwischen Ferdinand-Sauerbruch-Straße und der
Einfahrt zum Kemperhof zur 30er-Zone ist nicht möglich, da es sich hier um eine
klassifizierte Straße handelt (K2).

Im Zuge der Planungskonzeption der Verbindung Kurt-Schumacher-Brücke/Beatusstraße
werden die Verkehre neu geordnet. Es ist vorgesehen in 2010 für die Planungsmaßnahme ein
europaweites Ausschreibungsverfahren durchzuführen und die Gesamtmaßnahme an ein
Ingenieurbüro oder eine Arbeitsgemeinschaft zu vergeben. Inwieweit hieraus geeignete
Zwischenlösungen entwickelt werden können, bleibt abzuwarten.

Die Verwaltung empfiehlt, die Angelegenheit in den FBA IV zu verweisen und dort
gemeinsam mit der Neuplanung „Verbindung Kurt-Schumacher-Brücke/Beatusstraße“ zu
bearbeiten.

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