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7/1/2010 Koblenz
Antrag der FDP-Fraktion zum Kurzparken und Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussentwurf:

Die FDP-Fraktion beantragt, dass die Stadt jährlich entgeltliche Kurzparkausweise zum
Verkauf anbietet, mit denen die Einwohner der Stadt Koblenz berechtigt sind, in stark
frequentierten Bereichen, z. B. Obere Löhr, Viktoriastraße u. a., auf den vorhandenen
Parkflächen für bis zu 10 Minuten zu parken, ohne hierfür einen Parkscheinautomaten
aufsuchen zu müssen.

Begründung:

Das Kurzparken ist die wohl häufigste Form des Parkens im innerstädtischen Bereich, so etwa
um kurzzeitige Erledigungen vorzunehmen, wie z. B. Brötchen kaufen, Kleidung in der
Reinigung abgeben, etwas Vorbestelltes abholen etc.
Durch die Nutzung von Kurzparkausweisen würden diese „kleinen Erledigungen“
unkomplizierter, schneller und für die Einwohner bequem ablaufen, als wenn zunächst der
nächstgelegene Parkscheinautomat mit „Brötchentaste“ aufgesucht werden müsste. Darüber
hinaus erhält die Stadt durch den Verkauf solcher Kurzparkausweise eine zusätzliche fixe
Einnahme.

In Wien wird bis heute ein solcher Parkschein durch Ankreuzen von Datum und Zeit
entwertet. Man trägt die Ankunftszeit ein und darf dann 10 Minuten parken. Der Schein liegt
deutlich sichtbar unter der Windschutzscheibe des Fahrzeuges.



Stellungnahme/Antwort der Verwaltung

Um kurze Erledigungen zu ermöglichen ist bereits in Teilen der Straßen Moselweißer Straße,
Hohenzollernstraße, Neversstraße, Kurfürstenstraße, Löhrstraße und Schloßstraße das
kostenfreie Kurzparken eingerichtet. Dem Verkehrsteilnehmer ist es in diesen Straßen unter
Ziehung eines gebührenfreien Parktickets möglich bis zu 15 min kostenfrei zu parken.

Bei der beantragten Ausgabe von entgeltlichen Kurzparkausweisen für die Einwohner wären
nach der Ersteinschätzung der Verwaltung folgende Punkte zu beachten:
Gleichbehandlung der Koblenzer (Einwohner) und Nicht-Koblenzer, organisatorische
Ausgabe, Höhe der Verwaltungsgebühr im Verhältnis zur Parkgebühr, Dokumentenechtheit,
rechtliche Grundlage, Bedarf in Anbetracht vorhandener Gratis-Kurzparkbereiche.

Aufgrund der Komplexibilität der Frage beabsichtigt die Verwaltung eine vertiefende
Beratung unter der Beteiligung der Ämter 31, 61, 66 und 12.

Die Verwaltung empfiehlt, die Angelegenheit weiter im Fachbereichsausschuss IV zu
behandeln.
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