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7/1/2010
Koblenz
Antrag der FDP-Fraktion zu Anwohnerparkplätzen und Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Die FDP-Fraktion beantragt, dass die vorhandenen Parkplätze in folgenden Bereichen
ausschließlich für das Anwohnerparken zugelassen werden sollen.
-nördlich beginnend mit der Straße „Am Alten Hospital“
-östlich beginnend mit der Straße „Karmeliterstraße“
-südlich beginnend mit der Straße „Reichenspergerplatz“
-westlich beginnend mit der Straße „Poststraße“
Begründung:
Durch den Wegfall des Clemensplatzes als Parkfläche hat sich die Parkplatzsituation für die
Anwohner des vorgenannten Bereichs massiv verschlechtert. Anders als Besuchern der Stadt,
ist es Anwohnern weniger zumutbar, auf einen anzumietenden Tiefgaragenstellplatz
verwiesen zu werden.
Stellungnahme/Antwort der Verwaltung
Die FDP-Fraktion beantragt den Bereich zwischen den Straßen Am Alten Hospital,
Karmeliterstraße, Clemensplatz und Poststraße ausschließlich für Bewohnerparken zu
zulassen.
Im Zuge der innerstädtischen Neugestaltungen im Umfeld des o.g. Bereichs sind in der
Vergangenheit etwa 400 Parkstände im öffentlichen Straßenraum dauerhaft entfallen.
Die ersatzweise geschaffenen Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage Schloss sind für die
Bewohner nicht unter vergleichbaren Bedingungen nutzbar.
Im Zeitraum des letzen Jahres sind folgende reine Bewohnerbereiche eingerichtet worden:
Reichenspergerplatz (11 Parkstände); Am Alten Hospital (6), Kastorhof (35).
Darüber hinaus existieren schon seit längerem folgende Bereiche:
Weißer Gasse (70), Florinsmarkt (40), Schanzenpforte (14),
In der Summe stehen etwa 176 reine Bewohnerparkstände zur Verfügung.
Nach der Definition aus der Straßenverkehrsordnung und der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist zur Sicherung des Gemeinbrauchs
einer öffentlichen Straße ein Mindestteil des Parkraums zur allgemeinen Nutzung zur
Verfügung zu stellen. In welchem Masse hier weitere Flächen ausschließlich für Bewohner
freigehalten werden können wird zurzeit von der Straßenverkehrsbehörde geprüft.
Die Verwaltung empfiehlt, die Angelegenheit weiter im Fachbereichsausschuss IV zu
behandeln.
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