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04.11.2010
Koblenz
Antrag der FDP-Fraktion zu Öffnungszeiten der Stadtverwaltung und Stellungnahme der Verwaltung
Ratssitzung 04.11.2010
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung sollte in den Tagen zwischen Heiligabend und Silvester geschlossen
werden, abgesehen von Notdiensten, soweit diese unbedingt erforderlich sind.
Begründung:
Während der Schließung können Überstunden abgegolten und Energiekosten eingespart
werden. Dadurch lassen sich Einsparungen vornehmen. In der Stadt Herne rechnet man bis
2015 mit einem Einsparpotenzial von 1,3 Millionen Euro bei Schließung der kompletten
Stadtverwaltung während dieser Zeit.
Stellungnahme der Verwaltung:
Hinweis:
Die Antrag stellende FDP-Ratsfraktion hat in der Sitzung des Ältestenrates am 29.102010
erklärt, sie möchte den Antrag lediglich als Anfrage behandelt sehen.
Zum ursprünglichen Antragsgegenstand möchte ich aber der Vollständigkeit wegen folgende
Informationen geben:
Die Festlegung der Öffnungszeiten liegt ausschließlich in meiner Zuständigkeit und
Verantwortung.
Ich halte die weitgehende Schließung der Verwaltung über vier Arbeitstage mit den
Grundsätzen der Dienstleistungsorientierung für nicht vereinbar.
Schon aus diesem Grunde werde ich die Öffnungszeiten an diesen Tagen nicht ändern.
Zudem weise ich darauf hin, dass eine Schließung mit der Verpflichtung der Beschäftigtenverbunden wäre, Erholungsurlaub zu nehmen oder Überstunden abzubauen. In dieser Fragewäre der Personalrat zu beteiligen, der im Übrigen dem Antragsgegenstand kritisch gegenüber
steht.
Zu möglichen Einsparungen von Energiekosten folgende Informationen:
Die jährlichen Energiekosten der gesamten Verwaltung (inklusive Schulen) liegen bei ca.
2.600.000 €. Die Energiekosten im Bereich der Verwaltungsgebäude beliefen sich im Jahr
2009 auf insgesamt 330.000 €.
Eine Absenkung der Raumtemperaturen für die Zeit zwischen Heiligabend und Silvester ist
für die Verwaltungsgebäude zwar technisch möglich. Das Einsparpotenzial an den
Absenktagen liegt bei theoretisch 20- 30 % (Einsparpotential bei 20 % an 4 Tagen = 1.364
Euro; Einsparpotential bei 30 % an 4 Tagen = 2.044 Euro).
In der Realität sind diese Werte allerdings nicht erreichbar, da bei Besetzung der Gebäude mit
den erforderlichen Notdiensten jeweils der gesamte Gebäudekomplex zu beheizen ist.
Am Beispiel des Rathausgebäudes 1 bedeutet dies:
-Mit dem Standesamt werden automatisch das Treppenhaus, die Rathausinformation
und die darüber liegenden Büros im 1. und 2. Stockwerk beheizt.
-Mit den Diensträumen des Oberbürgermeisters werden die Bereiche
Druckerei/Poststelle und die darüber liegenden Büros im 2. Obergeschoss beheizt.
-Mit den Diensträumen der Kämmerei im Mittelbau werden gleichzeitig die
Schulverwaltung und die Fraktionsgeschäftstellen beheizt.
gez.
Oberbürgermeister
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