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16.09.2010
Koblenz
Antrag der FDP-Fraktion zur Fußgängerzone Karthause und Stellungnahme der Verwaltung
Ratssitzung 16.09.2010
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, alle vorbereitenden Schritte und Maßnahmen in die Wege
zu leiten, damit aus dem in der Anlage gekennzeichneten Weg (vom Bundesarchiv durch das
EKZ Berliner Ring weiter durch das Schulzentrum an den Hochhäusern der Zwickauer Straße
entlang bis zum EKZ Süd) eine reine Fußgängerzone/Fahrradweg entstehen kann. Die
Ergebnisse sollen im nächsten Fachbereich IV oder Stadtratssitzung zur weiteren Beratung
und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Begründung:
Diese o. g. Wegeverbindung wird immer stärker durch motorisierte Verkehrsteilnehmer
genutzt, obwohl dort schon teilweise ein reiner Fußgänger- /Fahrradweg ist. Da in der
Zwischenzeit auch keine Schranken oder Poller mehr vorhanden sind, fahren die PKW-
Fahrer munter durch dieses Gebiet. Weil sich hier ein Schulzentrum mit Grundschule und
zwei Kindergärten unmittelbar an diesem Weg befinden, kommt es immer häufiger zu
Gefahrensituationen. Um diese zu vermeiden, soll nun dieser in der Anlage rot
gekennzeichnete Bereich als reine Fußgängerzone mit Erlaubnis für Fahrradfahrer
umgewidmet werden. Sind diesbezüglich Änderungen im Flächennutzungsplan bzw.
Bebauungsplan von Nöten sein, so soll die Verwaltung diese vorbereiten.
Eine Änderung der Nutzung würde unter anderem als Folge haben, dass der Lehrerparkplatz
vor der Realschule Plus wegfällt. Dies stellt aus unserer Sicht keine größeren Probleme dar,
da im näheren Umfeld (in der Anlage grün markiert) ausreichende Parkmöglichkeiten für das
Lehrpersonal vorhanden sind. All diese Parkplätze sind fußläufig unter 5 Minuten zu
erreichen.
Im EKZ Berliner Ring und EKZ Süd sollte auch weiterhin in der Zeit von 5.00 Uhr bis 11.00
Uhr das Befahren für Anlieferungen gestattet sein. Zusätzlich sollte mit den
Geschäftsinhabern gesprochen werden, inwieweit sie eine Ausnahmegenehmigung für
späteres Andienen der Geschäfte benötigen (Post, Apotheke usw.).
Die Schulsporthalle soll nur noch über den in der Anlage blau gekennzeichneten Weg
angedient werden. Dort könnten dann vor dem Haupteingang der Sporthalle 2 bis 3 Parkplätze
für Trainer etc. entstehen.
Die FDP-Fraktion bittet um Zustimmung des Antrages, damit Unfällen vorgebeugt werden
kann.
Stellungnahme/Antwort der Verwaltung:
Die im Koblenzer Stadtteil Karthause vom Bundesarchiv durch das Einkaufszentrum Berliner
Ring entlang am Schulzentrum bis zu den Hochhäusern und dem südlichen Einkaufszentrum
bestehende Wegeverbindung ist im Bebauungsplan Nr. 71 A bzw. D „Flugfeld Karthause 1.
bzw. 2.Bauabschnitt“ durchgehend als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung
Fußgängerbereich planungsrechtlich festgesetzt.
Die heute und in der Vergangenheit am Schulzentrum immer häufiger auftretenden
Gefahrensituationen für Fußgänger und Radfahrer werden hauptsächlich durch die dort im
Zufahrtsbereich Gothaerstraße in regelmäßigen Abständen defekte Schrankenanlage
verursacht, so dass die festgestellten Falschparker bzw. verbotswidrige Fahrten die Folge
sind.
Für die Verkehrssicherung Schulzentrum Karthause wurden deshalb durch das Tiefbauamt
bereits im vergangenen Jahr Haushaltsmittel in Höhe von 60.000,- € als Investition bei der
Kämmerei angemeldet.
Als vordringliche Maßnahme soll nunmehr der Einbau eines elektronischen Pollers auf der
Zufahrtrampe zum Schulzentrum an der Gothaerstraße mit geschätzten Kosten von 40.000,- €
geplant werden. Die Zufahrtsbeschränkung soll durch den Einbau von 2 weiteren
halbautomatischen Pollern an den südwestlich zu den Schul-bzw. Lehrerparkplätzen
geführten Zuwegungen wirksam und ergänzend unterstützt werden (geschätzte Kosten ca.
20.000,- €).
Die am Schulzentrum Karthause straßenverkehrsrechtlich angeordnete Beschilderung soll den
geplanten Maßnahmen entsprechend angepasst und im weiteren Verlauf zu den
Einkaufszentren entsprechend geprüft werden.
Der Fachbereichsausschuss IV soll in einer der nächsten Sitzungen über die beschriebenen
Maßnahmen unterrichtet werden.
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