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04.11.2010 Koblenz
Antrag der FDP-Fraktion zu Verkehrsschildern (II) und Stellungnahme der Verwaltung
Ratssitzung 04.11.2010
Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen,

die Verwaltung wird dazu aufgefordert, den Verkehrsschilderwald einzudämmen und vor
allem beim Aufstellen neuer Schilder die Plausibilität und die Wahrnehmungseffizienz für
den Autofahrer im Auge zu behalten.

Begründung:

Hintergrund ist ein Rechtsstreit der Stadt Koblenz gegen einen Rentner, der wegen der
Unübersichtlichkeit der Verkehrsschilder Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid von
15 Euro einlegte. Die Rhein-Zeitung berichtete am 05.10.2010 darüber.
Die obskure Beschilderung in der Stadt führt zu Verwirrung und Unklarheit der Autofahrer.
Im Fall des Rechtsstreites handelt es sich um die Situation an der Oberen Löhr, wo nach
Dokumentation des Rentners auf 50 m 10 Verkehrszeichen mit 17 Zusatzinformationen zu
sehen sind. Diese Informationsfülle muss ein Autofahrer innerhalb einer Sekunde im
Vorbeifahren verarbeiten. Auch an anderen Stellen der Stadt ist die Beschilderung oft in so
kurzer Zeit nicht mehr durchschaubar.

Deshalb fordert die FDP nachdrücklich eine Überprüfung der Verkehrszeichen im
Stadtgebiet.



Stellungnahme der Verwaltung:

Im Hinblick auf § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung(StVO) sind Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände
zwingend geboten ist.
Daher wird vor jeder straßenverkehrsbehördlichen Anordnung eine Überprüfung der
Erforderlichkeit sowie der Plausibilität und Wahrnehmungseffizienz durchgeführt.
Die Straßenverkehrsbehörde ist fortwährend bestrebt den „Verkehrsschilderwald“
einzudämmen, Großveranstaltungen und Bauprojekte machen dies aber nicht immer leicht.

Die bestehende Beschilderung in der Oberen Löhr ist aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde
korrekt. Durch Zeichen 283 der StVO „Haltverbot“ wird jedes Halten auf der Fahrbahn
verboten. Dies wurde um den Zusatz „auf der Fahrbahn“ ergänzt, um Rechtssicherheit für den
Verkehrsteilnehmer zu schaffen.
Weiterhin sind durch Zeichen 314-10 „Parkplatz (Anfang)“ / 314-20 „Parkplatz (Ende)“
jeweils mit dem Zusatz „auf dem Seitenstreifen“ die Parkverhältnisse klargestellt.
Einer Konkretisierung im Bezug auf die zwei Behinderten-Stellplätze in der Oberen Löhr
bedarf es aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde nicht.
Die Zeichen 286-10 „Eingeschränktes Haltverbot (Anfang)“ / 286-20 „Eingeschränktes
Haltverbot (Ende)“ jeweils mit dem Zusatz „auf dem Seitenstreifen“ im Bereich der Kinos
„Odeon“ / „Apollo“ dienen als Ladezone.
Auf dem Bild zum Bericht der Rhein-Zeitung vom 05.10.2010 sind neben der festen
Beschilderung auch mobile Verkehrsschilder zu sehen, die zur Sicherung des
Schängelmarktes aufgestellt worden sind.

Im Bezug auf die Obere Löhr wird von Seiten der Straßenverkehrsbehörde keine
Erforderlichkeit zur Änderung der bestehenden Beschilderung gesehen.

Eine weitere Überprüfung der Verkehrszeichen im Stadtgebiet erfolgt im Rahmen der
dienstlichen und personellen Möglichkeiten.
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